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BLOG · 16. JUNI 2026 · 3 MIN LESEZEIT

CZV-anerkannter Staplerkurs: CZV-Stunden anrechnen

Berufschauffeure können einen Staplerkurs als CZV-Weiterbildung besuchen: Der Grundkurs (G) und der Wiederholungskurs (W) sind bei uns CZV-anerkannt. Im Grundkurs erwerben Sie zugleich den Staplerausweis nach EKAS 6518.

Ein CZV-anerkannter Staplerkurs zählt für Berufschauffeure als Weiterbildung nach der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV). Bei uns sind das der Grundkurs (G) und der Wiederholungskurs (W). Wer im Betrieb auch Stapler fährt, erwirbt im Grundkurs den Staplerausweis nach der EKAS-Richtlinie 6518 und besucht zugleich eine anerkannte CZV-Weiterbildung.

CZV-Kurs Stapler: wie viele Stunden ein Staplerkurs gibt

Wie viele CZV-Stunden Ihnen ein Staplerkurs bringt, hängt vom Kurs ab; welche Anrechnung für Ihren Kurs gilt, klären wir vor der Buchung mit Ihnen.

Die CZV selbst gibt den Rahmen vor: Für die Verlängerung des Fähigkeitsausweises brauchen Sie 35 Stunden Weiterbildung. Die Weiterbildung kann als Wochenkurs oder in Einzelkursen besucht werden, und ein Einzelkurs muss ohne Pausen mindestens sieben Stunden dauern (Art. 18 CZV).

CZV-anerkannt sind bei uns der Grundkurs (G, 4 Tage) und der Wiederholungskurs (W, 1 Tag).

Kraftfahrer mit Staplerschein: Weiterbildung und Ausweis in einem

Weiterbildung und Ausweis in einem bekommen Kraftfahrer im Grundkurs (G): Er endet mit der Staplerprüfung und dem Staplerausweis nach EKAS 6518 und ist zugleich als CZV-Weiterbildung anerkannt.

Für Betriebe, in denen dieselben Mitarbeitenden Lastwagen fahren und im Lager Stapler bedienen, heisst das: ein Kurs statt zwei getrennter Termine bei zwei Anbietern, und damit weniger Abwesenheit im Betrieb.

Wer den Staplerausweis bereits hat, frischt im Wiederholungskurs (W) Theorie und Praxis auf; der Kurs schliesst mit einem Abschluss-Check ab und ist ebenfalls als CZV-Weiterbildung anerkannt. Termine für beide Kurse finden Sie in der Übersicht zum Grundkurs (G) und in der Kursübersicht mit allen Formaten.

Wer braucht CZV-Stunden?

CZV-Stunden braucht, wer mit Motorwagen der Kategorie C oder C1 Gütertransporte oder mit Motorwagen der Kategorie D oder D1 Personentransporte durchführt: Dafür ist ein Fähigkeitsausweis nötig. Er wird nach der CZV jeweils um fünf Jahre verlängert, wenn Sie 35 Stunden Weiterbildung nachweisen (Art. 2, 9 und 18 CZV).

Keinen Fähigkeitsausweis brauchen nach Art. 3 CZV unter anderem Fahrerinnen und Fahrer bei nicht gewerblichen Transporten, bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und bei Fahrzeugen von Militär, Polizei oder Feuerwehr.

Eine Ausbildung für Stapler der Kategorie R braucht dagegen jede Person, die solche Stapler im Betrieb bedient, unabhängig von der CZV (Art. 8 VUV). Den Nachweis dieser Ausbildung nach der EKAS-Richtlinie 6518 nennt man Staplerausweis.

Wie werden die Stunden dokumentiert?

Die Stunden werden mit einer Kursbescheinigung dokumentiert: Die anerkannte Weiterbildungsstätte bestätigt Ihnen den Kursbesuch (Art. 19 CZV). Bewahren Sie diese Bestätigung auf.

Die vorgeschriebene Weiterbildung muss innerhalb der fünf Jahre vor Ablauf des Fähigkeitsausweises besucht sein. Konnte sie nicht rechtzeitig besucht werden, kann die Behörde den Fähigkeitsausweis auf Gesuch für höchstens einen Monat verlängern (Art. 16 CZV). Planen Sie Ihre Kurstage deshalb nicht erst kurz vor Ablauf.

Ihren persönlichen Stand der CZV-Weiterbildung können Sie im Infoportal der obligatorischen Weiterbildung auf cambus.ch abrufen. Dort melden Sie sich mit der 12-stelligen Nummer Ihres Führerausweises und Ihrem Geburtsdatum an. Den Fähigkeitsausweis selbst erteilt der Wohnsitzkanton (Art. 8 CZV).

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