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BLOG · 20. MAI 2026 · 4 MIN LESEZEIT

EKAS-Richtlinie 6518 erklärt: Was Staplerfahrer wissen müssen

Die EKAS-Richtlinie 6518 regelt Ausbildung und Instruktion für Staplerfahrer in der Schweiz: Ausbildung mit Prüfung für Kategorie R, dokumentierte Instruktion für Kategorie S, unbefristet gültige Ausbildungsbestätigung. Mit Link zum Original-PDF.

Die EKAS-Richtlinie 6518 ist die Schweizer Richtlinie zur Ausbildung und Instruktion für Bediener von Flurförderzeugen, also von Staplern. Sie legt fest, wer eine Ausbildung mit Prüfung braucht, wem eine Instruktion genügt und was im Nachweis steht. Hier das Wichtigste in fünf Minuten.

EKAS 6518 als PDF: wo die Richtlinie steht

Die EKAS-Richtlinie 6518 steht als PDF bei der Suva: EKAS-Richtlinie 6518 als PDF. Massgebend ist die Ausgabe EKAS 6518.d – 07.17 vom 5. Juli 2017; auf sie beziehen sich alle Angaben in diesem Artikel.

Der volle Titel lautet «Richtlinie zur Ausbildung und Instruktion für Bediener von Flurförderzeugen».

Was heisst EKAS? Die Richtlinien für Flurförderzeuge

EKAS heisst Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit. Sie stellt Richtlinien auf, die zeigen, wie Betriebe die Vorschriften zur Arbeitssicherheit einhalten können.

Befolgt ein Arbeitgeber eine EKAS-Richtlinie, wird vermutet, dass er die entsprechenden Vorschriften erfüllt. Er darf sie auch auf anderem Weg erfüllen, wenn er nachweist, dass die Sicherheit der Arbeitnehmenden gleichermassen gewährleistet ist (Art. 52a VUV).

Flurförderzeuge sind laut Richtlinie «auf dem Boden fahrende Geräte für das Heben und Transportieren von Lasten», im Alltag Stapler oder Gabelstapler genannt. Die Richtlinie gilt auf dem Gebiet der Schweiz und in allen Branchen, in denen solche Geräte eingesetzt werden.

Kategorie R und S: wer ausgebildet sein muss

Ausgebildet sein muss, wer Stapler der Kategorie R bedient; für die Kategorie S genügt eine dokumentierte Instruktion.

Das Bedienen von Flurförderzeugen der Kategorie R ist laut Richtlinie eine Arbeit mit besonderen Gefahren. Der Arbeitgeber darf solche Arbeiten nur Personen übertragen, die dafür ausgebildet sind (Art. 8 VUV). Zur Kategorie R gehören R1 Gegengewichtsstapler, R2 Quersitz-, Hochregal- und Vierwegestapler, R3 Seiten- und Vierwegestapler und R4 Teleskopstapler.

Die Ausbildung hat einen theoretischen und einen praktischen Teil und endet mit einer Prüfung. Wer besteht, erhält von der Ausbildungsstätte die Ausbildungsbestätigung, bekannt als Staplerausweis (umgangssprachlich Staplerschein). Als Richtwert nennt die Richtlinie vier Ausbildungstage für Personen ohne Erfahrung und zwei Ausbildungstage für Personen, die nachweislich mobile Arbeitsmaschinen bedient haben.

Bei uns entspricht das dem Grundkurs (G) mit 4 Tagen und dem Grundkurs intensiv (Gi) mit 2 Tagen. Beide enden mit der Staplerprüfung nach EKAS 6518; der Ausweis gilt danach für die Kategorien R1 und R2.

Zur Kategorie S gehören Schlepper (S1), Hubwagen (S2, Nieder- und Hochhubwagen, darunter Deichselstapler und Handstapler) und Kommissionierer (S3). Sie gelten als Arbeitsmittel ohne besondere Gefahren. Hier genügt eine Instruktion vor dem ersten Einsatz (Art. 6 VUV), die dokumentiert wird: wer, von wem, wann und worüber instruiert worden ist. Instruieren können Fachpersonen des eigenen Betriebs oder Ausbilder einer Ausbildungsstätte; wir bieten dafür die eintägige Deichselgeräte-Instruktion an. Welche Geräte zu welcher Kategorie gehören, zeigt die Übersicht alle Stapler-Kategorien im Überblick.

Verantwortlich ist der Arbeitgeber: Er setzt nur ausgebildete oder instruierte Personen ein und dokumentiert Ausbildung und Instruktion. Findet die Ausbildung nicht am Einsatzort statt, braucht es zusätzlich eine Instruktion an den Geräten im Betrieb. Betriebe mit mehreren Staplerfahrern können die Ausbildung ab 4 Mitarbeitenden als Firmenschulung für Staplerfahrer im eigenen Betrieb durchführen lassen.

Auffrischung: empfohlen, nicht vorgeschrieben

Eine Auffrischung schreibt die EKAS-Richtlinie 6518 nicht vor: Ausbildungsbestätigungen sind laut Richtlinie «zeitlich und örtlich innerhalb der Schweiz unbeschränkt gültig».

Vorgeschrieben ist dagegen eine Instruktion am Arbeitsplatz, wenn die Ausbildung nicht am Einsatzort stattgefunden hat, wenn sich unsichere Situationen wie Beinahe-Unfälle zeigen und nach längerer Absenz als Staplerfahrer.

Wir empfehlen eine Auffrischung anlassbezogen, etwa nach einer längeren Fahrpause oder wenn sich Geräte und Abläufe im Betrieb ändern. Dafür gibt es den eintägigen Wiederholungskurs mit Theorie-Auffrischung und Praxis-Check.

Suva-Staplerausweis in der Schweiz: offiziell nach EKAS 6518

Einen Staplerausweis, den die Suva selbst ausstellt, gibt es nicht. Offiziell ist der Nachweis einer Ausbildungsstätte, die nach der EKAS-Richtlinie 6518 ausbildet und prüft.

Die Suva vollzieht die Vorschriften zur Verhütung von Berufsunfällen und führt eine öffentliche Liste der Ausbildungsstätten, die die Ausbildungsstandards der Richtlinie erfüllen. Betriebe, die ihre Mitarbeitenden an Suva-auditierte Ausbildungsstätten schicken, erhalten laut Richtlinie Rechtssicherheit; wir sind eine davon.

Welcher Staplerkurs nach EKAS 6518 zu Ihnen passt, zeigt unsere Kursübersicht. Den Suva-anerkannten Fahrausweis nach EKAS 6518 für die Kategorien R1 und R2 erhalten Sie nach dem Grundkurs (G) oder dem Grundkurs intensiv (Gi). Was das kostet, steht im Artikel zu den Kosten der Staplerausbildung und auf der Preisseite: G CHF 1’030, Gi CHF 630, MWST-frei, Prüfung und Ausweis inbegriffen.

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