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SUVA-AUDITIERT · EKAS 6518
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BLOG · 20. MAI 2026 · 10 MIN LESEZEIT

EKAS-Richtlinie 6518 Erklärt: Was Stapler-Fahrer wissen müssen

Die EKAS-Richtlinie 6518 regelt die Stapler-Ausbildung in der Schweiz: Geräte-Kategorien S/R1/R2, Kurs-Formate Gi/G/D/W, Arbeitgeber-Pflichten, Re-Zertifizierung alle 5 Jahre. Verständlich erklärt für Staplerfahrer und Arbeitgeber.

Die EKAS-Richtlinie 6518 ist das Dokument, das in der Schweiz regelt, wer einen Stapler bedienen darf, wie die Ausbildung ablaufen muss und welche Pflichten Arbeitgeber haben. Trotzdem kennen die meisten Staplerfahrer die Richtlinie nur vom Hörensagen — "SUVA-Ausweis machen" ist die gängige Zusammenfassung, die zwar nicht falsch, aber auch nicht vollständig ist.

In diesem Artikel erklären wir die EKAS-Richtlinie 6518 von Grund auf: Was sie enthält, für wen sie gilt, welche Geräte-Kategorien und Kurs-Formate sie definiert und was passiert, wenn ein Betrieb sie nicht einhält. Das Ziel ist nicht juristische Belehrung, sondern eine klare Orientierung — für Staplerfahrer, die wissen wollen, was hinter ihrem Ausweis steckt, und für Arbeitgeber, die ihre Compliance-Pflichten verstehen wollen.

Was ist die EKAS?

EKAS steht für Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit. Sie ist das zentrale Schweizer Organ, das den Vollzug des Arbeitsgesetzes und des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) im Bereich Arbeitssicherheit koordiniert. Die EKAS erlässt keine Gesetze — sie publiziert Richtlinien, die als verbindliche Ausführungsvorschriften gelten. Arbeitgeber und Durchführungsorgane (SUVA, kantonale Arbeitsinspektorate) sind an diese Richtlinien gebunden.

Die EKAS deckt ein breites Feld ab: von Asbest-Richtlinien über Bauarbeitersicherheit bis hin zu chemischen Gefahrstoffen. Im Bereich Flurförderzeuge — also Stapler, Hubwagen und verwandte Geräte — ist die Richtlinie 6518 das massgebende Dokument. Der vollständige Titel lautet: "Richtlinie über die Ausbildung der Bedienungspersonen von Flurförderzeugen (Stapler)" (EKAS-Richtlinie Nr. 6518).

Wenn in der Schweiz von "SUVA-Staplerausweis" oder "SUVA-Prüfung" gesprochen wird, ist immer die EKAS-Richtlinie 6518 gemeint. Die SUVA ist das Durchführungsorgan — sie prüft die Einhaltung, anerkennt Ausbildungsstätten und kontrolliert im Schadenfall, ob der Ausbildungsnachweis korrekt vorliegt. Die Richtlinie selbst kommt von der EKAS.

Was regelt die Richtlinie 6518 konkret?

Die Richtlinie definiert vier Kernbereiche: die Ausbildungspflicht, die Geräte-Kategorien, die Kurs-Inhalte und die Re-Zertifizierung. Jeder dieser Bereiche hat direkte Konsequenzen für den Betriebsalltag.

Ausbildungspflicht

Grundsätzlich gilt: Wer beruflich einen Stapler oder ein anderes Flurförderzeug der Kategorie R bedient, muss dafür ausreichend ausgebildet und am Arbeitsplatz instruiert sein. Die Verantwortung dafür trägt der Arbeitgeber. Art. 8 Abs. 1 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) hält fest: «Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.»

Für den Arbeitgeber bedeutet das, dass der Ausbildungs- und Instruktionsstand seiner Mitarbeitenden nachgewiesen werden können muss. Wurde die Ausbildung bei einer qualifizierten Ausbildungsstätte nach EKAS-Richtlinie 6518 absolviert, ist die Ausbildungsbestätigung schweizweit und zeitlich unbeschränkt gültig. Zusätzlich ist eine betriebsbezogene Instruktion erforderlich, damit die Mitarbeitenden die eingesetzten Geräte und die Sicherheitsvorschriften im eigenen Betrieb kennen.

Geräte-Kategorien

Die EKAS-Richtlinie 6518 unterscheidet verschiedene Kategorien von Flurförderzeugen, die sich nach Bauart und Bedienposition richten. Für die Praxis in Schweizer Betrieben sind drei Kategorien zentral:

Kategorie R1 – Gegengewichtsstapler
Zur Kategorie R1 gehören die klassischen Gegengewichtsstapler (Frontstapler), wie sie in Lager, Industrie, Gewerbe und auf Baustellen täglich eingesetzt werden. Sie werden vom Fahrer sitzend bedient und eignen sich für das Heben, Transportieren und Stapeln unterschiedlichster Lasten.

Kategorie R2 – Quersitz-, Schubmast- und Hochregalstapler
Diese Geräte kommen vor allem in Hochregallagern und Logistikzentren zum Einsatz. Durch ihre Bauweise ermöglichen sie das Arbeiten in schmalen Gängen und das sichere Ein- und Auslagern in grossen Höhen. Sie erfordern eine spezifische Ausbildung aufgrund ihrer besonderen Fahreigenschaften.

Kategorie S – Deichselgeräte und Kommissionierer
Zur Kategorie S zählen unter anderem Deichselstapler, Hubwagen, Schlepper und Kommissionierer. Für diese Geräte ist gemäss EKAS 6518 keine umfassende Staplerausbildung erforderlich, sondern eine fachgerechte Instruktion durch den Arbeitgeber oder eine qualifizierte Fachperson.

Je nach eingesetzten Flurförderzeugen müssen Mitarbeitende für die entsprechende Kategorie ausgebildet oder instruiert sein. Wer verschiedene Gerätetypen bedient, benötigt die passende Qualifikation für die jeweiligen Kategorien.

Die Grundkurse G und Gi der Staplerfahrschule Bruno Gutjahr GmbH vermitteln den sicheren Umgang mit den Kategorien R1, R2 und S. Der Deichselgeräte-Kurs (D) richtet sich speziell an Geräte der Kategorie S.

Kurs-Inhalte nach EKAS 6518

Die Richtlinie definiert Mindestinhalte, die jede Ausbildung einer Suva-auditierten Ausbildungsstätte abdecken muss. Dazu gehören:

  • Rechtsgrundlagen: UVG, VUV, ArGV 3, EKAS-Richtlinie 6518 selbst.
  • Gerätetechnik: Aufbau und Funktion des Flurförderzeugs, Schwerpunktberechnung, Standsicherheit, Tragfähigkeitsdiagramm.
  • Betriebsvorschriften: tägliche Einsatzprüfung, Fahr- und Laderegeln, Verhalten auf Rampen und Steigungen, Verkehrsregeln im Betrieb.
  • Unfallverhütung: typische Unfallszenarien (Kippen, Fussgänger-Kollision, Lastabsturz), Verhaltensregeln, persönliche Schutzausrüstung.
  • Praktische Ausbildung: Manövrieren, Stapeln und Entstapeln, Be- und Entladen von Fahrzeugen, Engstellen-Übungen, Notfallverhalten.
  • Prüfung: Theoretische Prüfung (Multiple-Choice oder mündlich) und praktische Prüfung (Fahrtest mit definierten Aufgaben).

Die Richtlinie schreibt keine fixe Stundenzahl vor, aber sie definiert einen Kompetenz-Standard, der nur mit ausreichender Praxis-Zeit erreichbar ist. Deshalb bieten seriöse Schulen mehrtägige Kurse an — eintägige "Crash-Kurse" für Komplett-Einsteiger auf Front-Staplern erfüllen die EKAS-Anforderungen in der Praxis nicht.

Re-Zertifizierung alle 5 Jahre

Eine regelmässige Auffrischung der Staplerkenntnisse ist sinnvoll, wird aber von der EKAS-Richtlinie 6518 nicht pauschal alle fünf Jahre vorgeschrieben. Eine Ausbildungsbestätigung nach EKAS 6518 bleibt grundsätzlich gültig, sofern sie zur eingesetzten Gerätekategorie passt und die Person am Arbeitsplatz korrekt instruiert wurde.

Trotzdem empfehlen viele Betriebe einen Wiederholungskurs, insbesondere nach längeren Fahrpausen, bei Unsicherheiten, nach Beinaheunfällen oder wenn sich Geräte, Arbeitsabläufe oder Sicherheitsvorgaben geändert haben. Im Wiederholungskurs werden wichtige Grundlagen aufgefrischt, die Fahrpraxis überprüft und sicherheitsrelevante Punkte wiederholt.

Kommt es zu einem Unfall oder einer Kontrolle, kann geprüft werden, ob die eingesetzte Person ausreichend ausgebildet und instruiert war und ob der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt hat. Eine dokumentierte Auffrischung hilft, den aktuellen Ausbildungsstand nachzuweisen und die Sicherheit im Betrieb zu erhöhen.

Vier Kurs-Formate nach EKAS 6518 bei der Staplerfahrschule Bruno Gutjahr GmbH

Die EKAS-Richtlinie 6518 definiert den Kompetenz-Standard — wie die Ausbildung organisiert wird, ist Sache der anerkannten Ausbildungsstätte. Bei der Staplerfahrschule Bruno Gutjahr GmbH hat sich seit 2007 ein System mit vier Kurs-Formaten bewährt, das sowohl Einsteiger als auch erfahrene Staplerfahrer und reine Deichselgeräte-Bediener abdeckt:

Grundkurs Intensiv (Gi) — 2 Tage, alle Kategorien S/R1/R2: Der komprimierte Grundkurs. Konzipiert für Erfahrene mit Stapler-Fahrpraxis, die den Stoff in kürzerer Zeit durcharbeiten können. Zwei Tage Theorie und intensive Praxis am Übungsplatz Weinfelden TG. CHF 630, MWST-frei. Am zweiten Tag: SUVA-Prüfung (Theorie + Praxis). Maximal 6 Teilnehmende pro Kurs.

Grundkurs (G) — 4 Tage, alle Kategorien S/R1/R2: Der umfassende Kurs für Einsteiger ohne Staplerfahrpraxis. Vier Tage Theorie und Praxis am Übungsplatz Weinfelden TG — genügend Zeit für solide Grundlagen. CHF 1’030, MWST-frei.

Deichselgeräte (D) — 1 Tag, nur Kategorie S: Spezialisiert auf Hand-Gabelhubwagen und Mitgänger-Stapler. Wer im Betrieb ausschliesslich deichselgeführte Geräte bedient, braucht keinen Front-Stapler-Kurs. CHF 200, MWST-frei.

Wiederholungskurs (W) — 1 Tag, Re-Zertifizierung: Auffrischung von Theorie und Praxis, Einarbeitung neuer Vorschriften. CHF 250, MWST-frei.

Alle Kurse werden persönlich von Marco Harlacher unterrichtet — SVEB-1-zertifizierter Erwachsenenbildner und Sicherheitsbeauftragter (SiBe), seit 2014 Stapler-Instruktor mit über 1’100 zertifizierten Teilnehmenden. Alle Kurse sind Suva-auditiert nach EKAS-Richtlinie 6518 und nach CH-MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 mehrwertsteuerfrei (Bildungs-Befreiung).

Arbeitgeber-Pflichten: Was die EKAS 6518 von Firmen verlangt

Die EKAS-Richtlinie 6518 richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber. Sie legt fest, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit Flurförderzeuge im Betrieb sicher eingesetzt werden können. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und den sicheren Umgang mit Staplern und anderen Flurförderzeugen sicherzustellen.

Für Arbeitgeber ergeben sich insbesondere folgende Pflichten:

  • Ausbildung und Instruktion: Mitarbeitende dürfen nur dann Flurförderzeuge bedienen, wenn sie dafür ausreichend ausgebildet und am Arbeitsplatz instruiert wurden.
  • Geeignete Mitarbeitende einsetzen: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die eingesetzten Personen für die jeweilige Aufgabe geeignet sind und die entsprechenden Geräte sicher bedienen können.
  • Sichere Arbeitsorganisation: Im Betrieb sind klare Regeln für den Einsatz von Flurförderzeugen festzulegen, beispielsweise zu Fahrwegen, Verkehrsregeln, Geschwindigkeiten oder dem sicheren Abstellen der Geräte.
  • Wartung der Flurförderzeuge: Die eingesetzten Geräte müssen regelmässig kontrolliert und gemäss den Herstellervorgaben instand gehalten werden.
  • Dokumentation: Ausbildungsnachweise, Instruktionen sowie Wartungs- und Prüfnachweise sollten dokumentiert werden, damit der Arbeitgeber seine Pflichten jederzeit nachweisen kann.

Gerade bei mehreren Staplerfahrenden empfiehlt sich eine zentrale Übersicht über absolvierte Ausbildungen, betriebliche Instruktionen und die eingesetzten Gerätekategorien. So behalten Unternehmen den Überblick und können sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden jederzeit entsprechend qualifiziert und instruiert sind.

Konsequenzen bei Verstössen gegen die EKAS 6518

Was passiert, wenn ein Betrieb die EKAS-Richtlinie 6518 nicht einhält? Im Normalfall: nichts Sichtbares — bis etwas passiert. Die Konsequenzen werden erst bei einem Unfall oder einer SUVA-Kontrolle spürbar, und dann können sie erheblich sein.

Bei einem Unfall mit Personenschaden

Die gesetzlichen Vorgaben dienen in erster Linie dem Schutz der Mitarbeitenden und der Sicherheit im Betrieb. Wer seine Staplerfahrer sorgfältig ausbildet und instruiert, erfüllt nicht nur die Anforderungen der EKAS-Richtlinie 6518, sondern reduziert auch das Unfallrisiko deutlich.

Kommt es dennoch zu einem Unfall, prüfen die zuständigen Behörden und Versicherungen, ob die eingesetzten Personen ausreichend ausgebildet und instruiert waren und ob der Arbeitgeber seine Pflichten im Bereich der Arbeitssicherheit erfüllt hat. Eine dokumentierte Ausbildung und betriebliche Instruktion schaffen dabei Klarheit und können den Nachweis erleichtern.

Deshalb lohnt es sich, Ausbildungsnachweise, betriebliche Instruktionen und Wartungsunterlagen sorgfältig zu dokumentieren und aktuell zu halten. Das sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern vor allem für einen sicheren Arbeitsalltag.

Bei einer SUVA-Kontrolle ohne Unfall

Betriebe können im Rahmen von Kontrollen durch die zuständigen Behörden oder Durchführungsorgane der Arbeitssicherheit aufgefordert werden, ihre Unterlagen zur Ausbildung, Instruktion und zum sicheren Betrieb von Flurförderzeugen vorzulegen. Dazu gehören beispielsweise Ausbildungsnachweise, betriebliche Instruktionen oder Wartungsdokumentationen.

Fehlen wichtige Nachweise oder bestehen Sicherheitsmängel, werden diese in der Regel beanstandet und es werden geeignete Massnahmen zur Behebung verlangt. Ziel solcher Kontrollen ist nicht die Bestrafung, sondern ein sicherer und gesetzeskonformer Betrieb.

Eine sorgfältige Ausbildung der Mitarbeitenden und eine saubere Dokumentation schaffen deshalb Sicherheit – für die Mitarbeitenden, den Betrieb und den Arbeitgeber. Sie helfen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und das Risiko von Unfällen im Arbeitsalltag nachhaltig zu reduzieren.

EKAS 6518 im Kontext anderer Vorschriften

Wer sich mit Stapler-Vorschriften in der Schweiz beschäftigt, stösst schnell auf verschiedene Regelwerke. Die EKAS-Richtlinie 6518 steht nicht allein — sie ist Teil eines Geflechts aus Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien:

UVG (Unfallversicherungsgesetz): Das übergeordnete Gesetz, das den Schutz der Arbeitnehmenden vor Berufsunfällen regelt. Die EKAS-Richtlinien sind Ausführungsvorschriften zum UVG.

VUV (Verordnung über die Unfallverhütung): Konkretisiert das UVG. Art. 8 VUV definiert die Ausbildungspflicht für Arbeiten mit besonderen Gefahren — die Grundlage, auf der die EKAS-Richtlinie 6518 aufbaut.

ArGV 3 (Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz): Regelt den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Relevant für Betriebsanweisungen, Fahrwege, Beleuchtung und ergonomische Aspekte des Stapler-Einsatzes.

SUVA-Checklisten und Faktenblätter: Praktische Arbeitshilfen der SUVA, die die EKAS-Richtlinie in betriebsnahe Sprache übersetzen. Beispielsweise das Faktenblatt "Flurförderzeuge: Sicher bewegen" (SUVA-Bestell-Nr. 67038.d).

CZV (Chauffeurzulassungsverordnung): Betrifft Berufsfahrer, die zusätzlich zur Stapler-Ausbildung CZV-Weiterbildungsstunden nachweisen müssen. Der Wiederholungskurs (W) bei Bruno Gutjahr ist CZV-LBE-anrechenbar.

Der Unterschied zur Situation in der EU: Die EKAS-Richtlinie 6518 ist eine Schweizer Vorschrift ohne direkte EU-Entsprechung. In Deutschland gelten DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001, in Österreich die ASchG-Verordnung. Schweizer Ausweise werden im EU-Raum nicht automatisch anerkannt — und umgekehrt. Wer einen ausländischen Staplerausweis hat und in der Schweiz arbeiten will, muss einen Schweizer Kurs absolvieren (Wiederholungskurs W reicht, wenn der ausländische Ausweis nicht älter als 5 Jahre ist).

Passenden Kurs nach EKAS 6518 finden

Ob Einsteiger ohne Fahrpraxis, Erfahrene mit Praxis oder Re-Zertifizierung — bei der Staplerfahrschule Bruno Gutjahr GmbH finden Sie den passenden Kurs. Alle vier Formate im Überblick: Kursübersicht ansehen. Oder direkt den Grundkurs (G) anschauen — unser umfassendstes Format für Einsteiger. Alle Kurse sind MWST-frei und beinhalten Lehrmaterial, Praxis-Ausbildung, Prüfung und Ausweis.

Inhouse-Schulungen für Firmen

Die EKAS-Richtlinie 6518 schreibt nicht vor, wo die Ausbildung stattfinden muss — nur, dass sie von einer anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt wird. Für Firmen mit sechs oder mehr Mitarbeitenden bietet die Staplerfahrschule Bruno Gutjahr GmbH Inhouse-Schulungen an: Marco kommt zum Betrieb, und führt den Kurs vor Ort durch.

Seit 2018 vertrauen 89 Schweizer Betriebe auf die Staplerfahrschule Bruno Gutjahr GmbH— von Bundesbehörden über kantonale Werkhöfe bis zu Industrie-Konzernen und KMU-Logistik-Betrieben. Inhouse-Mandate rechnen sich ab 6 Teilnehmern mit etwa 35 bis 45 Prozent Ersparnis pro Person gegenüber Privatkursen. Der SUVA-Auditierte Ausweis wird der Firma zugestellt — ein Dokument, das bei der nächsten SUVA-Kontrolle als Compliance-Nachweis dient.

Häufige Missverständnisse zur EKAS 6518

"Wir haben einen erfahrenen Mitarbeiter, der die anderen einlernt — das reicht." Nein. Die EKAS-Richtlinie 6518 verlangt eine formelle Ausbildung durch eine anerkannte Ausbildungsstätte mit Prüfung und Ausweis. Internes Einlernen ersetzt die Zertifizierung nicht — auch wenn der anlernende Mitarbeiter selbst einen Ausweis hat.

"Hand-Gabelhubwagen brauchen keinen Ausweis." Ja. Auch deichselgeführte Flurförderzeuge wie Deichselstapler oder motorisierte Hubwagen fallen unter die EKAS-Richtlinie 6518. Für diese Geräte ist keine umfassende Staplerausbildung wie bei den Kategorien R vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss jedoch sicherstellen, dass die Bedienenden vor dem ersten Einsatz fachgerecht instruiert werden und diese Instruktion dokumentiert ist.

"Der Ausweis gilt lebenslang." Eine nach EKAS-Richtlinie 6518 absolvierte Staplerausbildung verliert nicht automatisch nach fünf Jahren ihre Gültigkeit. Eine gesetzliche Pflicht zur Erneuerung des Staplerausweises besteht nicht.

Dennoch empfehlen viele Unternehmen und Ausbildungsstätten regelmässige Wiederholungskurse, um das Wissen aufzufrischen und über aktuelle Sicherheitsvorgaben informiert zu bleiben. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Mitarbeitenden ausreichend ausgebildet und am Arbeitsplatz instruiert sind und Flurförderzeuge sicher bedienen können.

"Wir sind ein kleiner Betrieb — die EKAS-Richtlinie gilt nur für Grossfirmen." Die EKAS-Richtlinie 6518 gilt unabhängig von der Betriebsgrösse. Ein Ein-Personen-Betrieb mit einem einzigen Hubwagen unterliegt derselben Ausbildungspflicht wie ein Grosskonzern mit hundert Staplern. Die Betriebsgrösse ändert nichts an der Arbeitgeber-Pflicht.

Was kostet die Staplerfahrer Ausbildung?

Bei der Staplerfahrschule Bruno Gutjahr GmbH stehen alle Preise transparent auf der Website: G (4 Tage) CHF 1’030, Gi (2 Tage) CHF 630, D (1 Tag) CHF 200, W (1 Tag) CHF 250. Alle Preise sind MWST-frei nach CH-MWSTG Art. 21 und enthalten Lehrmaterial, Praxis-Ausbildung, Prüfung und Ausweis. Keine versteckten Zusatzkosten. Die vollständige Preis-Übersicht finden Sie auf der Preisseite.

EKAS 6518: Pflicht, Schutz und Investition

Die EKAS-Richtlinie 6518 ist mehr als ein bürokratisches Pflichtdokument. Sie ist der Schweizer Standard für die sichere Bedienung von Flurförderzeugen — entwickelt aus Jahrzehnten von Unfalldaten, Praxiserfahrung und Arbeitsschutz-Kompetenz. Wer die Richtlinie einhält, schützt seine Mitarbeitenden, seinen Betrieb und sich selbst vor den Konsequenzen eines vermeidbaren Unfalls.

Bei der Staplerfahrschule Bruno Gutjahr GmbH bilden wir seit 2007 nach EKAS 6518 aus — persönlich, in Kleingruppen, mit Praxis-Fokus. Wenn Sie Fragen zur Richtlinie haben, einen Kurs buchen möchten oder eine Inhouse-Schulung für Ihren Betrieb planen: Alle Kurse im Überblick oder direkt Kontakt zu Uns: WhatsApp oder Telefon +41 79 288 95 66.

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