Staplerschein oder Staplerausweis? In der Schweiz dasselbe.
Staplerschein und Staplerausweis meinen in der Schweiz dasselbe: den Nachweis nach der EKAS-Richtlinie 6518, unbefristet und in der ganzen Schweiz gültig. Wie Sie ihn in 2 oder 4 Tagen erwerben, welche Kategorien es gibt und was für einen deutschen Staplerschein gilt.
Staplerschein und Staplerausweis meinen in der Schweiz dasselbe: den Nachweis, dass Sie eine Ausbildung für Stapler nach der EKAS-Richtlinie 6518 mit Prüfung bestanden haben. In der Richtlinie heisst dieses Dokument Ausbildungsbestätigung, im Alltag sagt man Staplerausweis, Fahrausweis oder eben Staplerschein.
Ein eigenes Schweizer Dokument mit dem Namen «Staplerschein» gibt es nicht. Das Wort ist vor allem in Deutschland verbreitet. Was dort anders geregelt ist, lesen Sie weiter unten.
Staplerschein machen in der Schweiz: So geht es
Den Staplerschein machen Sie in der Schweiz mit einem Kurs an einer Ausbildungsstätte, der mit einer Prüfung in Theorie und Praxis endet. Wer die Prüfung besteht, erhält von der Ausbildungsstätte die Ausbildungsbestätigung nach EKAS 6518, also den Staplerausweis.
Bei uns führen zwei Kurse zu diesem Ausweis: der Grundkurs (G) und der Grundkurs intensiv (Gi). Beide enden am letzten Kurstag mit der Staplerprüfung bei Bruno Gutjahr. Der Deichselgeräte-Kurs (D) und der Wiederholungskurs (W) führen nicht zu diesem Ausweis: D schliesst mit einer Kursbestätigung für Deichselgeräte der Kategorie S ab, W frischt Wissen und Praxis auf.
Termine, Inhalte und Preise aller vier Formate finden Sie in der Staplerkurs-Übersicht.
Wie lange dauert der Staplerschein? 2 oder 4 Tage
Der Staplerschein dauert bei uns 2 oder 4 Tage: 4 Tage im Grundkurs (G) für Einsteiger ohne Fahrpraxis, 2 Tage im Grundkurs intensiv (Gi) für Personen mit Erfahrung an Staplern oder anderen Maschinen wie Baumaschinen, Lastwagen oder Landmaschinen.
Das entspricht den Richtwerten der EKAS-Richtlinie 6518: vier Ausbildungstage für Kandidaten ohne Erfahrung, zwei Ausbildungstage für Kandidaten, die nachweislich Erfahrung mit mobilen Arbeitsmaschinen haben. Im Grundkurs intensiv prüft ein Kurzfahrtest zu Beginn, ob Ihre Praxis reicht. Reicht sie nicht, teilen wir Sie in den Grundkurs um.
Welche Staplerscheine gibt es? Kategorien R und S
Die EKAS-Richtlinie 6518 teilt Stapler in zwei Hauptkategorien ein: R und S. Nur für die Kategorie R gibt es den Staplerausweis, für die Kategorie S genügt eine Instruktion.
Kategorie R: R1 Gegengewichtsstapler, R2 Quersitz-, Hochregal- und Vierwegestapler, R3 Seiten- und Vierwegestapler, R4 Teleskopstapler. Wer diese Geräte bedient, muss dafür ausgebildet sein (Art. 8 VUV).
Kategorie S: S1 Schlepper, S2 Hubwagen (Nieder- und Hochhubwagen, darunter Deichselstapler und Handstapler) und S3 Kommissionierer. Für diese Geräte genügt eine dokumentierte Instruktion (Art. 6 VUV).
Im Ausweis steht, für welche Kategorien er gilt. Nach dem Grundkurs und dem Grundkurs intensiv sind das bei uns die Kategorien R1 und R2; Deichselgeräte der Kategorie S werden im Kurs mitgeschult. Wir haben zusammengestellt, welche Stapler-Kategorien es gibt und welche Geräte dazugehören.
Was muss man für einen Staplerschein machen?
Für den Staplerschein besuchen Sie einen Kurs mit Theorie und Praxis und bestehen am Schluss die Prüfung. Mitbringen müssen Sie Sicherheitsschuhe und Arbeitskleidung; vorausgesetzt werden ein Mindestalter von 18 Jahren und gute Deutschkenntnisse.
Die Theorie behandelt unter anderem Lastdiagramm, Standsicherheit und Gefahrensituationen, die Praxis Fahren, Stapeln, Last aufnehmen und absetzen, Regalarbeit und Rampenfahrt. Die Prüfung hat einen theoretischen und einen praktischen Teil. Bestehen Sie sie nicht, ist die Wiederholungsprüfung kostenfrei. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Suva-anerkannten Fahrausweis nach EKAS 6518 per Post.
Staplerausweis Schweiz: Nachweis nach EKAS 6518
Der Staplerausweis ist in der Schweiz der Nachweis, dass Sie eine Ausbildung nach der EKAS-Richtlinie 6518 mit Prüfung bestanden haben. Ausgestellt wird er von der Ausbildungsstätte, nicht von der Suva.
Die Suva führt eine öffentliche Liste der Ausbildungsstätten, die Kurse und Prüfungen nach der Richtlinie durchführen. Betriebe, die ihre Mitarbeitenden in solchen Ausbildungsstätten ausbilden lassen, erhalten laut Richtlinie Rechtssicherheit. Wir sind eine Suva-auditierte Ausbildungsstätte.
Im Ausweis stehen Vorname und Name, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer, das Datum der Ausbildung, Name und Adresse der Ausbildungsstätte, die berechtigte Stapler-Kategorie und eine Dokumentennummer. Eine ausführliche Erklärung der Richtlinie finden Sie im Artikel EKAS-Richtlinie 6518 erklärt.
Gültigkeit: unbefristet und schweizweit
Der Staplerausweis ist unbefristet und in der ganzen Schweiz gültig. Die EKAS-Richtlinie 6518 hält fest, dass Ausbildungsbestätigungen «zeitlich und örtlich innerhalb der Schweiz unbeschränkt gültig» sind.
Eine Erneuerung nach festen Fristen schreibt die Richtlinie nicht vor. Sie verlangt aber eine Instruktion am Arbeitsplatz, wenn die Ausbildung nicht am Einsatzort stattgefunden hat, wenn sich unsichere Situationen wie Beinahe-Unfälle zeigen und nach längerer Absenz als Staplerfahrer. Wer Wissen und Praxis nach einer längeren Fahrpause auffrischen will, besucht den Stapler-Wiederholungskurs.
Gabelstapler-Fahrausweis und Stapler-Fahrausweis: dasselbe Dokument
Gabelstapler-Fahrausweis und Stapler-Fahrausweis bezeichnen dasselbe Dokument wie der Staplerausweis: die Ausbildungsbestätigung nach EKAS 6518. Die Richtlinie spricht von Flurförderzeugen und hält fest, dass diese «im allgemeinen Sprachgebrauch auch Stapler oder Gabelstapler genannt» werden.
In unseren Kursunterlagen heisst der Ausweis «Suva-anerkannter Fahrausweis nach EKAS 6518».
Staplerführerschein Schweiz? Heisst Staplerausweis
Einen Staplerführerschein gibt es in der Schweiz nicht als eigenes Dokument, gemeint ist der Staplerausweis nach EKAS 6518. Er ist kein Führerausweis für den Strassenverkehr: Welche Ausweise Sie für Fahrten auf öffentlichen Strassen brauchen, regeln das Strassenverkehrsrecht und seine Verordnungen, nicht die EKAS-Richtlinie.
Staplerführerausweis und Staplerschein-Ausweis: die Begriffe
Staplerführerausweis, Staplerschein-Ausweis, Staplerschein und Staplerausweis sind Namen für denselben Nachweis. Für Arbeitgeber zählt nicht das Wort, sondern ob der Nachweis von einer Ausbildungsstätte nach EKAS 6518 stammt und die Kategorien abdeckt, die im Betrieb gefahren werden.
Eine innerbetriebliche Ausbildungsbestätigung, die ein Arbeitgeber selbst ausstellt, gilt dagegen nur im jeweiligen Betrieb.
Deutscher Staplerschein, Flurfördermittelschein, Gabelstaplerschein
Deutscher Staplerschein, Flurfördermittelschein und Gabelstaplerschein sind Begriffe aus dem deutschen Sprachraum. In der Schweiz entspricht ihnen der Staplerausweis nach EKAS 6518, denn die Richtlinie kommt auf dem Gebiet der Schweiz zur Anwendung.
Gilt ein deutscher Staplerschein in der Schweiz?
Nicht automatisch. Ein deutscher Staplerschein ist keine Ausbildungsbestätigung nach EKAS 6518. Die Richtlinie sieht für Personen, die eine Ausbildung mit einer Bestätigung aus dem Ausland nachweisen, die Zulassung direkt zur Prüfung vor; gegebenenfalls ist eine Wiederholung oder Auffrischung der Ausbildung notwendig.
Bei uns führen der Grundkurs intensiv (Gi, 2 Tage) für Personen mit Fahrpraxis und der Grundkurs (G, 4 Tage) zur Prüfung und zum Schweizer Staplerausweis. Welcher Kurs für Sie passt, klären wir am Telefon.
Internationaler Staplerschein: gibt es das?
Einen international gültigen Staplerschein kennt das Schweizer Regelwerk nicht. Die EKAS-Richtlinie 6518 gilt auf dem Gebiet der Schweiz; für Betriebe, die auch im Ausland tätig sind, können zusätzlich länderspezifische Vorgaben gelten.
Gabelstaplerschein und Gabelstaplerführerschein: in der Schweiz der Staplerausweis
Gabelstaplerschein und Gabelstaplerführerschein heissen in der Schweiz Staplerausweis. Gemeint ist die Ausbildung für Stapler der Kategorie R, zum Beispiel Gegengewichts- oder Frontstapler (R1) und Schubmaststapler (R2). Nach dem Grundkurs oder dem Grundkurs intensiv gilt der Ausweis bei uns für R1 und R2.
Logistiker EFZ und Staplerausweis
Ob und ab wann Lernende, etwa Logistikerinnen und Logistiker EFZ, im Betrieb Stapler fahren, regelt der Bildungsplan ihres Berufs. Die EKAS-Richtlinie 6518 richtet sich ausdrücklich auch an die Berufsverbände und Bundesämter, die Bildungsreglemente für Berufe mit Staplereinsatz erstellen.
Staplerausweis in der Grundbildung Logistik
Für Stapler der Kategorie R gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Für Auszubildende ab 15 Jahren sind Ausnahmen möglich, wenn die Bildungsverordnung und der Bildungsplan des Berufs sie vorsehen. Unsere Kurse setzen ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
CZV und Staplerausweis für Berufschauffeure
CZV und Staplerausweis sind zwei verschiedene Pflichten: Die CZV verlangt von Berufschauffeuren für die Verlängerung ihres Fähigkeitsausweises 35 Stunden Weiterbildung, der Staplerausweis betrifft das Bedienen von Staplern im Betrieb.
Bei uns sind der Grundkurs (G) und der Wiederholungskurs (W) als CZV-Weiterbildung anerkannt. Im Grundkurs erwerben Berufschauffeure den Staplerausweis in einem Kurs, der zugleich als CZV-Weiterbildung zählt. Wie das funktioniert, lesen Sie im Artikel CZV-Stunden mit dem Staplerkurs anrechnen.
Staplerschein Fachbegriff: Staplerausweis nach EKAS 6518
Der gebräuchliche Schweizer Begriff für den Staplerschein ist Staplerausweis nach EKAS 6518; in der Richtlinie selbst heisst das Dokument Ausbildungsbestätigung.
Kurse und Preise auf einen Blick: alle Kursformate, alle Kurspreise auf einen Blick und der Wiederholungskurs (1 Tag).